AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kaminbau Leipzig GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Bedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung ausführen.
  3. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer und an natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
  4. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Angebot und Vertragsschluss
  6. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung hergestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
  7. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
  8. Technische und/oder rohstoffbasierte unvermeidbare Abweichungen zwischen den Mustern, Ausstellungsstücken und Proben zu den gelieferten Produkten, stellen keine Mängel dar. Der Inhalt der Betriebsanleitungen/AGB/Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller gilt auch zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
  9. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
  10. Behördliche oder sonstige Genehmigungen hat der Kunde selbst zu beschaffen. Die hierfür notwendigen Unterlagen in Bezug auf den Vertragsgegenstand hat der Anbieter zur Verfügung zu stellen. Alles Weitere obliegt dem Kunden. Änderungen, welche durch den Kunden an der Planung, Ausführung von Vorbereitungsarbeiten, Einbau von Einrichtungen und sonstigen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung durch den Anbieter nach Vertragsschluss vorgenommen werden, gehen allein zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und stellen auch keine Mängel dar, welche der Anbieter zu vertreten hat.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise geltend ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen.
  2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse oder Überweisung vornehmen.
  4. Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass 50 % des Betrages spätestens am 14 Tag nach Erhalt der Rechnung/Auftragsbestätigung beim Verkäufer eingeht. Der Restbetrag wird mit Lieferung fällig.
  5. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Liefer- und Leistungszeit
  8. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  9. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
  10. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  11. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
  12. Versand/Verpackung
  13. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben; sie sind vom Kunden zu tragen.
  14. Der Versand der Ware erfolgt durch DPD, UPS, GLS, DHL, Hermes oder bei Bestellungen größeren Umfangs über eine Spedition. Sollte der Kunde eine fehlerhafte Lieferadresse angegeben haben oder wird die gelieferte Ware vom Kunden nicht angenommen, stellt der Anbieter die anfallenden Versandkosten für eine erneute Zustellung dem Kunden zusätzlich in Rechnung.
  15. Gewährleistung/Haftung
  16. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 434 ff BGB soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes geregelt ist. Ist der Käufer Unternehmer verjähren die Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, der Mangel ist arglistig verschwiegen wurden.

Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  1. Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
  2. Ist der Kunde Unternehmer gelten Mängelansprüche nur, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als den Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und den Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
  4. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
  5. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  7. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  8. Der Anbieter haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und/oder warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Leistungen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den vom Kunden vorgelegten Entwurf vorher auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Auftraggeber. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Wettbewerbswidrigkeit. Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen, Vorlagen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist oder für eine von ihm nicht voraussehbare Anwendung. Der Kunde hat den Anbieter in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  9. Die Raumluft unabhängigen Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mithilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn durch die zu die zuluftseitige Bemessung sichergestellt ist, dass durch den Betrieb der luftsaugenden Anlagen kein größerer Unterdruck als 8 PA gegenüber dem freien auf der Raum der Wohnung oder einer vergleichbaren Nutzungseinheit auftritt. Für die Nichtbeachtung dieser Vorgaben haftet der Anbieter nicht. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass jederzeit ausreichend Raumluft im Aufstellraum vorhanden ist, da ansonsten denknotwendig die Funktion des Kamins nicht gewährleistet werden kann. Fehlt es an der Zuführung von ausreichender Raumluft, stellt dies keinen Mangel dar.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zum Beispiel Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
  2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderung und aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzug im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insofern freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

VIII. Hinweise nach der Verpackungsverordnung

Wir sind an einem System beteiligt, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Die Verpackungen werden wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

  1. Hinweise zur Datenverarbeitung 

 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

  1. Wirtschaftauskunfts-Klausel
  2. Der Kunde willigt dahingehend ein, dass der Anbieter zwecks Bonitätsüberprüfung berechtigt ist, die Beantragung und/oder das Zustandekommen eines Vertrages an eine Wirtschaftsauskunftei zu übermitteln. Der Anbieter ist ferner berechtigt, der Wirtschaftsauskunftei auch Daten bezüglich nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages zu melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz jedoch nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von dem Anbieter, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  3. Der Anbieter gibt dem Kunden jederzeit, jedoch nur auf dessen schriftliches Verlangen hin, Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei, an welche der Anbieter gegebenenfalls Kundendaten übermittelt hat, und von welcher der Anbieter die jeweilige Auskunft erhalten hat. Anfragen dazu sind vom Kunden auf elektronischem Wege zu richten an info@kaminbau-leipzig.de.
  4. Der Anbieter behält sich nach Vorliegen des Ergebnisses einer von ihm veranlassten Bonitätsprüfung, und insoweit deren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden gefährdet erscheinen sollte, vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und/oder die Annahme des Vertragsangebots abzulehnen.
  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
  6. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
  7. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
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